Gesetzsammlung des Fuͤrstenthums Reuß älterer Linie. „W. 9P. (Ausgegeben den 10. Juni 1859.) 25. Bekanntmachung, Patentertheilung auf ein von John geigh zu Manchester erfundenes Verfahren, um vegetabilische Gewebe und Garne, sowie auch wollene Zeuge mittelst gewisser Substanzen zu planiren rc. an denselben betreffend. Dem Herrn John Leigh zu Manchesster ist auf geschehenes Ansuchen ein Patent auf ein von ihm neuerfundenes Verfahren, um vegetabilische Gewebe und Garne, sowie auch wollene Zeuge mittelst gewisser Substanzen zu planiren, zu stei- fen und überhaupt zu appretiren, auf die Dauer von fünf auf einander folgenden Jahren, für den Umfang des hiesigen Fürstenthums mit der Wirkung ertheilt worr den, daß Niemand ohne vorher erlangte Zustimmung des Patentinhabers das be- zeichnete Verfahren anzuwenden befugt sein soll. Auch ist bei Verleihung des Privilegiums die Neuheit und Eigenthümlichkeit der Ersindung im Sinne der unter den Zollvereinsregierungen wegen Ertheilung von Erfindungspatenten gelroffenen Uebereinkunft, ausdrücklich vorausgesetzt worden. Solches wird hierdurch zur Nachricht und Nachachtung öffentlich bekonnt ge- macht. » Greiz, den 7. Mai 1859. Fuͤrstl. Reuß-Plauische Laudesregierung das. Otto. — -Critpendors.