Gesetzsammlung des Fuͤrstenthums Reuß älterer Linie. M. 19. (Ausgegeben den 30. November 1359.) 52. Patenut, die Regentschaft betreffend. (Publicirt in Nr. 133 des Amts= und Nachrichtsblattes.) Wir Caroline Amalie Elisabeth, verwittw. Fürstin Reuß alterer Linie, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz, Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, geborene Prinzessin zu Hessen- Homburg, fügen hiermit zu wissen: Durch die letztwilligen Verordnungen Unseres vielgeliebten Gemahls, des weiland Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Heinrich des Zwanzigsten, älterer Linie souncrainen Fürsten Reuß, Grafen und Herrn von Plauen, Herrn zu Greiz, Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, sind Wir fur die Dauer der Minderjährigkeit Seines Nachfolgers, Unseres vielgeliebten Sohnes, des nunmehrigen Fürsten Heinrich des Zwei und Zwanzigsten älterer Linie Reuß rc. zu Dessen Vormünderin und zur Regentin dieses Föürstenthums ernannt worden. Indem Wir, den Willen des theueren Verewigten ehrend, und in dem gläu- bigen Vertrauen, daß der Allgütige Uns Kraft zur Erfüllung der schweren Re- gentenpflichten verleihen werde, diese Regentschaft Kraft dieses übernehmen und antreten, versichern Wir die sämmtlichen getreuen Diener, Vasallen und Unterthanen dieses Fürstenthums Unserer Gnade und Unseres Schutgzes und erwarten von ihnen, 36