Gesetzsammlung des Fürstenthums Reuß älterer Linie. „W. 20. (Ausgegeben den 30. December 1859.) 54. Bekanntmachung, die Ertheilung der Rechte milder Sliflungen an den von den Ceineweber- meistern zu Pohsih gegrũündelen Ceichenkassen · Verein betreffend. Mittelst Höchstlandesherrlicher Signatur vom 21. dieses Monats sind den von Endesgenannter Behörde bestätigten Statuten eines im Jahre 1849 von den Webermeistern zu Pohliv gegründeten, im lanfenden Jahre reorganisirlen Leichen- kassen-Vereins, alle geseblichen Rechte und Wohlthaten milder Siftungen ertheilt und ist die im §. 4 a. des Seatuts enthaltene Bestimmung, „daß die Beschlagnahme auf die betreffenden Begräbnißgelder in keiner Weise berücksichtigt werde, außer bei Schulden oder Bürgschaften an die Casse selbst,“ genehmigt worden, was hiermit zur Nachachtung bekannt gemacht wird. Greiz, den 27. November 1859. Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung. DOfto. N. v. Geldn- Cnep-nber.