Gesetzsammlung des Fürstenthums Reuß älterer Linic. „W. 1. — (Ausgegeben den 3. Januar 1863.) 1. Nachtrag zu dem Gesetz vom 17. December 1855, die Einführung der Gewerbe= und Einkommenstener belreffend. Wi. Caroline Amalie Elisabeth, verwittwete Firstin Reuß, älterer Linie, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz, Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, geborene Prinzessin zu Hessen-Homburg, als Vormünderin Unseres vielgeliebten minder- jährigen Sohnes, Heinrich des Zwei und Iwanzigsten älterer Linie sonveränen Fürsten Reuß, Grafen und Herru von Plauen 2c. und Landeoregentin, fügen hiermit zu wissen: Nachdem in Berfolg der Ausführung des Gesehes vom 17. December 1855, die Einföhrung der Gewerbe= und Emkommensteuer betreffend, für nöthig erachtet worden, die Ausnahmebestimmung des K. 2 Nr. 3 in Ansehung der Gesellen der Baugewerke zu modistciren, die rücksichtlich der Steuerfreiheit vom Einkommen aus vermietheten gewerblichen Anlagen 2c. zeilher bestandenen Zwei- sel zu beseiligen, sowie hauptsächlich das Verfahren bezuglich der alljöhrlichen Berichtigung und Vervollständigung der Steuerkataster (§.#13. 19 des Gesetez) in zweckmäßigerer Weise zu regeln und damit zugleich die Competenzverhällnisse der zur Aussicht über den, die Gewerbe: und Einkommensteuer betreffenden Ge- schöftokreic bestellten Commission genauer feslzustellen: so haben Wir Uns be- wogen gefunden, mit ständischem Beirath Folgendes gesehlich zu bestimmen: 1