Gesetzsammlung des Fürstenthums Reuß älterer Linie. „W. 3. (Ausgegeben den 23. Februar 1364.) 8. Gesetz, die Pensionsverhültnisse der Wittwen und Waisen der Geistlichen, Schullehrer und Kirchendiener u. w. d. a. betreffend. Wir Caroline Amalie Elisabeth, verwittwete Fürstin Reuß, älterer Linie, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz, Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, geborene Prinzessin zu Hessen-Homburg, als Vormiinderin Unsercs vielgeliebten minder= jährigen Sohnes, Heinrich des Zwei und Zwanzigsten älterer Linie souveräuen Fürsten Neuß, Grafen und Herrn von Plauen 2c. und Landesregentin, haben für nothwendig erachtet, den Wittwen und unversorgten Waisen der Geistlichen, Kirchendiener und Schullehrer, bei der Unzulänglichkeit der ihnen von den betreffenden Anstalten, namentlich von der Diener-Wittwen= und Wailen- Unterstüungs-Societät zukommenden Unterstübung, eine dem Bedürfnilse wie der Billigkest enesprechende Pension in gleicher Weise, wie dieß hinsichtlich der Hinterlassenen der Civilstaaksdiener geschehen, geseblich zu sichern und verordnen daher mit ständischer Zustimmung das Folgende: 6