Gesetzsammlung des Fürstenthums Reuß älterer Linie. „W. 20. * (Ansgegeben den 5. December 1865.) 10. Gese 6, die Beschadigung von Eisenbahnen und Telegraphen, sowie einige damit zusammenhängende Vergehen belreffend. Wir Caroline Amalie Elisabeth, verwittw. Fürstin Reuß älterer Linie, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz, Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, geborene Prinzessin zu Hessen-Homburg, als Vormünderin Unseres vielgeliebten minder- jährigen Sohnes, Heinrichs des Zwei und Zwanzigsten älterer Linie souveränen Fürsten Reuß, Grafen und Herrn von Plauen 2c. und Landesregentin, haben Uns bewogen gefunden, mit NRücksicht auf die im Art. 9 des mit der Königlich Sächsischen Regierung abgeschlossenen Stgatevertrags vom 3. No- vember 1863 übernommene Verpflichtung, uber die Bestrafung der Beschä- digung von Gisenbahnen und Telegraphen und einiger damit zusammenhän- gender Verbrechen ein besenderes Gesel zu erlassen und bestimmen daher nach vorgehabtem ständischem Beirathe Folgendes: 68