Gesctzsammlung des Fürstenthums Reuß älterer Linie. E16. (Ausgegeben den 27. Juni 1868.) — — 32. Bekanntmachung, das Inkrafttreten des Gesetzes vom 27. März 1868. (Publielrt in Nr. 6# deß Amis, und Nachrichtsblattes.), Unter Bezugnahme auf §. 6 des Gesebes vom 27. März dieses Jahres, die Pen- sionirung der in Ruhestand ktretenden Geistlichen, Schullehrer und Kirchendiener betreffend, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das obengedachte Gesenz mit dem 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt. Greiz, den 4. Juni 1868. Fürstl. Reuß-Pl. Landesregierung das. Dr. Herrmann. Bruno Merz. 34