Gesetzsammlung des Fürstenthums Reuß dlterer Linie. I 17. (Ausgegeben den 23. Juli 1868.) 36. Bekanntmachung, das Regulativ über die zollamtliche Behandlung der mit den Posten ein- gehenden, ausgehenden oder durchgehenden Gegenstände betreffend. Nachdem der Bundesrath des deutschen Zollvereins, auf den Autrag seines Aus- schusses für Zoll- und Steuerwesen. das untenfolgende Regulativ über die zollamtliche Behandlung der mit den Posten eingehenden, ausgehenden oder durchgebenden Gegen- stände genehmigt hat, so wird solches mit dem Bemerken andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Regulativ vom 1. August d. J. an in Wirksamkeit tritt. Greiz, am 3. Juli 1868. Fürstlich Reuß-Pl. Laudesregierung das. M. Kunze (u. V. Bruno Menz.