Gesetzsammlung des Fürstenthums Reuß älterer Linie. 18. (Ausgegeben den 11. August 1868.) 40. Bekanntmachung, die Binnenkontrole in Bezug auf Wein, Obstwein und Branntwein im Königreiche Württemberg betreffend. Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 24. Jannar 1852 (Seite 51 des Amts= und Verordnungsblattes von 1852) wird hierdurch zur Femllichen Kenniniß gebracht, daß vom 1. Juli d. J. ab, die bisher im Königreiche Württembert für Wein= und Branntwein noch bestandene Waarenkontrole im Binnenlande aufgehoben, hinsichtlich des Weines aber dahin beschränkt worden ist, daß der Verkehr mit Weln und Obstwein, bei welchem Wirthe betheiligt sind, zur Sicherung der Wirthschaftsabgaben der zeitherigen Controle auch sernerhin unterworfen bleibt. Greiz, den 21. Juli 1868. Fürstlich Reuß-Pl. Laudesregierung das. M. Kunze i. B. Bruno Men.