Gesetzsammlung des Fürstenthums Reuß älterer Linie. " 9. (Ausgegeben den 25. August 1868.) 43. Bekanntmachung, den mit dem Großherzogihum Sachsen, dem Herzogthume Sachsen-Coburg-Gotha, sowie den Fürstenthümern Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen und Reuß jüngerer Linie wegen Anschlusses des Herzogthums Sachsen-Coburg-Gotha und des hiesigen Fürsten- thums an das gemeinschaftliche Appellationsgericht zu Eisenach abgeschlossenen Vertrag betr. Der nachstehende Vertrag wird nach erfolgter Ratifikation Sr. Hochsürstlichen Hurchlaucht und geschehener Zustimmung des Landtags Höchstem Befehle zufolge zur allgemeinen Nachach- tung hierdurch bekannt gemacht. Greiz, den 18. August 1868. Fürstl. Reuß-Pl. Landesregierung daf. Dr. Herrmann. Nchtel Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen, Seine Hoheit der Herzog von Sachsen. Coburg= Gotha, Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt, Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg Sondershausen, Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß älterer Linie und Seine Durchlaucht der Fürst von Neuß jüngerer Linie haben wegen Anschlusses des Herzogthums Sachsen-Coburg-Gotha, und des Fürstenthums Reuß älterer Linie au das gemeinschaftliche Appellationsgericht in Eisenach Verhandlungen eröffnen lassen und zu Bevollmächtigten bestellt Seine Königliche Hoheil, der Großherzog von Sachsen, Seinen wirklichen Geheimen Rath und Staats-Minister, Docter der Rechte, Christian Bernhard von Wahdorf; Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha, Seinen Staatsrath Rudolph Brückner und Seinen Regierungorath Heinrich Hornboslel;