Gesetzsammlung des Fürstenthums Reuß älterer Linie. 7. (Ausgegeben den 27. Oktober 1868.) die Ueberweisung des Impfbezirkes Reudnitz an den med. pract. Träger . Hier betrefferd " hier betreffend. Der durch das Ableben des Arztes Merbold erledigte Impfbezirk Reudnit ist dem med. pract. Träger hier von Uns übertragen worden. Dieses wird unter Bezugnahme auf die Verorduung vom 18. Mai 1858 (cf. XV., 27 der Gesetzsammlung vom Jahre 1858) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Greiz, am 1. Oktober 1868. Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung das. Dr. Herrmann. Bruno Men. 83