Gesetzsammlung des Fürstenthums Reuß älterer Linie. 31. (Ausgegeben den 15. December 1868.) 72. Bekanntmachung, die zollfreie Einführung von Musterstücken in den Zollverein betreffeud. (Publicirt in Nr. 98 dee Amts= und Nachrichtsblattes.) In Folge eines veröffentlichten Beschlusses des Senate der freien Stadt Ham- burg, ist die bisher nur für französische Handelereisende bestehende Vergünstigung, Muster zeitweise zollfrei einzuführen, vom 8. d. M. an für alle Handelsreisenden in Kraft ge- n. Es ist demnach für solche Muster, welche Handelsreisende mit sich führen, wenn deren Werth 100 M. Banko übersteigt, der Werth zwar auch ferner zu deklariren, der Jollbelrag für dieselben ist jedech nur vorgängig zu deponiren und wird ganz oder Pr. rata zurückerstattet werden, wenn oder insoweit die Wiederausfuhr der Muster inner- halb eines Jahres genügend nachgewiesen wird. Greiz, am 25. August 1368. Furstlich Reuß-Plauische Laudesregierung das. Dr. Herrmann. Bruno Merz.