Gesetzsammlung des Fürstenthums Reuß älterer Linie. Gausgegeben den 2. M 1869.) 7. Bekanntmachung, die Berichtigung eines Druckfehlers in dem Nachtrage zur Königlich Preußischen Arzueitaxe betr. In den Verander#ngen, der Königlich Preußischen Arzneitaxe von 1869 befindet sich auf Seite 8 in der Pesition Oleum rosamum ein Drucksehler; es muß daselbst stalt: 1 gramm (I1,0) heißen 1 (lecigramm (0,1) 2 Sgr., was hierdurch unier Be- zugnahme auf Unsere Bekauntmachung vom 24. December v. J. (Gesesammlung von 1868 pak. 607) zur Berichtigung bekannt gemacht wird. Greiz, den 30. Jannar 1869. Fürstlich Reuß. Pl. Landesregierung dafs. Dr. Herrmann. Bruno Merg. 6. Bekanntmachung, den Wegfall der Transitzölle in der Schweiz längs der Grenze des deutschen Zollvereins betreffend. Nach einer Mittheilung des Kanzlers des Norddeutschen Bundes hat Bunderath der Schweiz die Verfügung getroffen, daß der Bezug von Transitzöllen, welcher an der Französischen, Italienischen und Oestreichischen Grenze in Folge abge- schlossener Vertrage wegfällt, auch längs der Grenze des deutschen Zollvereins in Weg- fall kommen soll. 6