39 Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß älterer Linie. V5. (Ancgegeben den 5. Juli 1870.) 12. Bekanntmachung, die Ertheilung der Rechte milder Stiftungen an die Sparkasse zu Fraureuth betreffend. Mittelst Höchstlandesherrlicher Signatur vem 1. dieses Monats sind den von Fürst= licher Landeeregierung bestäligten Statuten einer Sparkasse zu Fraureuth alle gesetzlichen Rechte und Wohlthaten milder Stiftungen ertheilt und ist die in &. 11 des Statuts ent- haltene Bestimmung, daß die eingezahlten Gelder nebst Zinsen, sewie die im Besite der Sparkassen- verwaltung befindlichen Sparkassenbücher keiner Inhibition unterliegen, genehmigt worden. Dies wird hiermit zur Nachachtung bekannt gemacht. Greiz, den 9. Juni 1870. Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung daselbst. Mensel. Bruno Merz