Gesetzsammlung fur das Fürstenthum Reuß älterer Linie. (Ausgegeben den 13. April 1872.) 13. Regi s-Bekanntmachung vom 30. März, die Publikation des Landetherrlichen Concessions-Derrets für die Sächsisch- Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft zum Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Wolfsgefärth über Berga, Greiz, Elsterberg, Plauen bis in die Gegend von Weischlitz, sowie des über den Bau dieser Eisenbahn abgeschlossenen Staatsvertrags sammt Corncessionsbedingungen betreffend. Mit Höchster Genehmigung werden nachstehend 1) das Landesherrliche Concessions -Dekret vom 23. dieses Monats für die Sachsisch-Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft zum Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Wolksgefärth über Berga, Greiz, Elsterberg, Plauen bis in die Gegend von Weischlitz, 2) der zwischen den Staatoregierungen des Königreichs Sachsen, des Groß- herzogthums im sowie des Fürstenthums Reuß älterer Linie unterm 19. December vorigen Jahres abgeschlossene Vertrag sammt Concessionsbedingungen mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenniniß gebracht, daß auf diese Eisenbahn das Ex- propriationsgesetz vom 18. Mai 1870 allenthalben Anwendung findet. Greiz, den 30. März 1872. Fürstlich Reuß-Pl. Landesregierung. Meusel. Bruno Men. 11