Gesctzsammlung für das Fürstenthum Reuß älterer Linie. 9 0. (Ausgegeben den 2. Mai 1872.) 14. Negi 6-Bekanntmachung vom 30. März, die Publikation des Landesherrlichen Concessions-Dekrets für die Mehltheuer= Weidaer Eisenbahn-Gesellschaft zum Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Mehltheuer über Pausa, Zeuleuroda nach Weida, sowie des bezüglich dieses Projekts abgeschlossenen Staatsvertrags betreffend. Mit Höchster Genehmigung werden nachstehend 1) das Landesherrliche Concessions= Dekret vom heutigen Tage für die Mehl- tbeuer-Weidaer Eisenbahn-Gesellschaft zum Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Mehl- theuer über Pausa, Zeulenroda nach Weida, 2) der bezüglich dieser Eisenbahn zwischen den Staatsregierungen des König- reichs Sachsen, des Großherzogthums Sachsen, sowie der Fürstenthumer Reuß älterer und jüngerer Linie unterm 19. December v. J. abgeschlossene Staatsvertrag sammt Conees- sionsbedingungen mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf diese Eisenbahn das Expropriationsgeseh vom 18. Mai 1870 allenthalben Anwendung findet. Greiz, den 30. März 1872. Fürstlich Reuß-Pl. Landesregierung. Meufel. Bruno Men. 13