Gesctzsammlung für das Fürstenthum Reuß älterer Linie. r6(6. (Ausgegeben den 8. December 1874.) 27. Negi gs -Bekanntmachung vom 2. November 1874, die nach Einführung der Reichsmarkrechnung im Fürstenthum Reuß ä. L. in Geltung tretenden Chaussee= und Brückengeldtarife betr. Nachstehend werden die mit der am 1. Jannar 1875 bevorstehenden Einführung der Reichemarkrechnung im Fürstenthume Reuß 4. v. in Kraft tretenden umgerechneten Tarife der hierländischen Chaussee= und Brückengeld-Einnahmen zur offentlichen Kenntniß ge- bracht. Greiz, am 2. November 1874. Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. Kunze i. V.