87 Gesetzsammlung das Fürstenthum Reuß Aelterer Linie. s 10. Auegegeben den *“ December 1877.) 32. Negi Bekanntmach vom 29. December 1877, den mit den Herzogthümern Sachsen- Meiningen und Sachsen-Altenburg sowie dem Fürstenthume Schwarzburg-Sondershausen über Errichtung und gemeinsame Benutzung eines Arbeitshauses in Dreißigacker abgeschlossenen Vertrag betref end. Der nachstehende Vertrag wird nach erfolgter Ratisikation Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht und geschehener Zustimmung des Landtags Höchstem Befehle zufolge zur all- gemeinen Nachachtung hierdurch bekannt gemacht. Greiz, am 29. Dezember 1877 !85 · FslkItltchRcsm-Pl.Laadcskcgcckstitq. Faber. J. Arnold. Vertrag, das Arbeitshaus Dreißigacker betreffend. Seine Durchlaucht der Fürst Reuß Aelterer Vinie, Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen, Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg ud Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen haben wegen Abschlusses eines Vertrages über die Errichtung und gemeinsame Be- nutung eines Wbeitshaufe in Dreißigacker Verhandlungen eröffnen lassen und zu Be- vollmächtigten bestellt Seine Durchlaucht der Fürst Reuß Aelterer Linie Höchst Ihren Geteimen Regierungsrath Morih Kunze, Seine Hoheit der Herzog von Sichsen Meiniugen Hochst Ihren Staaterath Dr. jur. Friedrich Seine Hoheit der Herzog von Sasen Aitenburg