2 Gesetzsammlung das Fürstenthum #am Aelterer Linie. (Ausgegeben am is. März 1880.) A. Patent vom 4. Marz 1 die für das Jahr 1880 zu entrichtende ubbenndhener betreffend. Unter Bezugnahme auf das unterm 16. Januar dieses Jahres rrlassen Patent be- züglich der im Jahre 1880 zu entrichtenden Landecabgaben (Ges. S. 1) werden die im laufenden Jahre zu entrichtenden eilf Termine Eintommenstuer wie folgt ausgeschrieben: zwei auf den 15. April, einer auf den 15. Mai, zwei auf den 15. Juni, einer auf den 15. Juli, einer auf den 16. August, einer auf den 15. September, einer auf den 15. Oktober, einer auf den 15. November, einer auf den 15. December. Greiz, am 4. März 1880. Fürstlich Reuß-Pl. Londegregierung. Faber. C. Perthes. S. Consistorial-Verordnung vom 10. März 1880, die Stadischulverwaltung zu Jeulenroda- betreffend. Nachdem für erforderlich und zweckmäßig erkannt worden ist, die bezüglich des Auf- sichtsrechto in Schulangelegenheiten zwischen dem Stadtpfarramte und der städtischen Ge- meindebehörde in Zeulenroda altherkömmlich bestebende Gemeinschaft in entsprechender e zu regeln, so wird unbeschadet des dem Fürstlichen Consistorium versassungemaßi zukom-