107 Gesetzsammlung das Fürstenthum Reuß Aelterer Linie. 12. m— am 13. November 1884.) 33. Londtagsabschied für den schnten außerordentlichen Landtag. Wir Helurich der Zwei und emui von Gottes Gnaden Aelterer Linie souveräner Fürst RNeuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, Krannichfeld, Gera, Schleiz 8 Lobenstein 2c. 7. 2c. urkunden und fügen hiermit zu wissen. Am Schlusse des von Uns einberufenen zehnten außerordentlichen Landtags geben Wlr in Gemäßheit der Bestimmung im §. 83 der Verfassungsurkunde dem Landtage Unsere Erklärung bezüglich der staltgehabten Verathungen dahin kund: ie einzige Vorlage Unserer Regierung — in r* der Gerbawung eines Amis- gerichlegebaenn nebsl Gefangenenhaus und Zubehör zu Burgk — hat durch Entgegen- nahme der- ustinmenden Enkschließung des Landtags Gretting gesunden. versichern Unsern getreuen Landtag Unserer Huld und Guade und haben zur Verunting # Vorstehenden den — an bschied aussertigen lassen und nach Beidrückung #re, Fürstlichen Insiegels Höchsteigenhändig vollzogen. Gegeben Palais Greiz, am 8. September 1884. (L. S.) Seinrich XXM. Faber. i s-Bekanntmach vom 23. September 1884, 34. Blrl die Verleihung der Rechte milder Stiftungen an die Militairvereins-Ver- bands-Stiftung betreffend. Mittelst Hoͤchsllandetherrlicher Signalun vom 17. laufenden Monats sind der von dem Militairvereins= Verbande des Hürstenthums Reuß Aelterer Linie unter dem Namen „Mililairvereins- Verbands-Stiflung“ zu Unterstützung unverschuldet in Noth ge- 18