141 Gesetzsammlung das Fürstenthum Reuß Aelterer Linie. M15. (Ausgegeben am 31. Dezember 1884.) 309. Regierungs-Bekanntmachung vom 24. November 1884, Personalveränderungen in den für das Großherzogthum Sachsen und das Fürstenthum Reuß Aelt. Linie bestehenden Sachverständigen-Vereinen betr. Einer Mittheilung des Großherzoglich Sächsischen Staatsministeriums in Weimar zufolge hat sich eine Ergänzung der Mitglieder des auf Grund der Reichsgesetze vom 11. Januar und 9. Januar 1876 für das Großherzogthum Sachsen und das Fürsten- thum Reuß Aelt. Linie gebildeten gewerblichen bez. künstlerischen Sachverstäne= digen-Vereins nothwendig gemacht und ist beschlossen worden 1. an Stelle des verstorbenen Hofstuckateurs Hüttner in Weimar und des ver- storbenen Kommerzienraths Rreiter in Apolda zu Mitgliedern des gewerb- lichen Sachverstän digen-Vereins dessen bisheriges stellvertretendes Mit- glied den Maler und Zeichenlehrer Franz Jäde in Weimar und den Fabrik- besitzer Kommerzienrath Emil Wiedemann in Apolda, als stellvertretendes Mitglied des gewerblichen Sachverständigen-Vereins den Professor Woldemar Friedrich in Weimar, . als stellvertretende Mitglieder des künstlerischen Sachverständigen- Vereins den obengenannten Professor Friedrich und den Maler und Zeichnen- lehrer Eduard Weichberger in Weimar zu ernennen. Dieß wird andurch unter Bezugnahme auf die Regierungs-Bekanntmachung vom 5. Febr. 1878 (Ges. S. S. 2), wonach die Thätigkeit der Sachverständigen-Vereine des Groß- herzogthums Sachsen auf das Fürstenthum Reuß Aelt. Linie ausgedehnt worden ist, sowie auf die Bekanntmachung vom 16. März 1883 (Ges. S. S. 59) zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Greiz, am 24. November 1884. 85 S Fürstlich Reuß-Pl. Landesregierung. Faber. C. Perthes. 23