49 An Stelle der Ex läuterung Ziffer 6 tritt die folgende: „Als Erkrankungsfälle in den Spalten 9 und 10 und Krankheitstage in den Spalten 11 und 12 sind nur diejenigen zu zählen, für welche die Kasse Aufwendungen der im Formular II Spalte 4, 5., 8, 0 der Auogaben bezeichneten Art gemacht hat. Jälle, in denen keine Erwerbaunfähigkeit eintrat, und Tage, welche innerhalb der Karenzzeit liegen, bleiben un- berücksichtigt. Für die Ausfüllung der Spalte 12 gilt das in Ziffer 5 emerkte.“ Seite 2. Spalte 2 und Ueberschrift der Spalten 6 bis 8. Bei Kassen, die erst im Laufe des Jahres eröffnet wurden, sind die Worte „bei Beginn des Jahres“ zu streichen und statt vessen ist der Termin zu seten, an welchem die Kasse ihre Thätigkeit begann (z. V. 86, wenn an diesem Kenoin die ersten Mitglieder eintraten). Ebenso ist bei Kalsen- 16 im Laufe des Jahres geschlossen wurden, tatl der Worte „am Schlusse des Jahres“ über die Spalten 6 8 das Datum des — 1., setzen i 4, ., 11. Die Spalte 4 enthält die Ausgeschiedenen einschließlich der eskehaige 'eie in Spalte 5 dann noch besonders nachgewiesen werden. Ebenso ist zu beachten, daß die in Spalte 10 einzutragende Zahl schon in Spalte 9, die in 12 schon in 11 zuitenthale ist. 6 bis 6. Die Summe in Spalte 6 setzt sich zusammen aus: J. ver uht .t Milglieder, welche auf Grund des F. 1 des Gesetzes über die Krankenversicherung (vom 15. Juni 1883, auch F. 15 des Gesetzes über die Ausdehnung der Krankenversicherung vom 28. Mai 1885, sowie auf Grund eines bandetgesedes nach dem Reichsgeser vom 5. Mai 1886) versicherungs- pflichtig sind; der Zahl der Mitglierer welche durch Orts. (Gemeinde., Bezirks-) Statut auf Grund des 8. 2 des Krankenversicherungs gesetzes versicherungspflichtig. geworden sind. Diese und nur diese werden in Spalte 7 noch besonders nachgewiesen; der Zahl der Mitglieder, für welche keine durch Gesetz oder Ortsstatut be- gröndete — besteht, sich irgend einer Krankenkasse anzuschließen. iese, und nur diese werden in Spalte 8 besonders nachgewiesen. Diese ciucheiung der Mitglieder ist auch für die freien Hülfekassen zu beachten. Die Zahl in Spalte 6 ist stets gleich der Summe der Jahlen: Spalten 2-13 abzüglich 4. Zu Formular II. Zum Rechnungsabschluß überhaupt. Es wird hierbei vorausgesetzt, daß die auf jedes Jahr entfallenden Einnahmen (inebesondere Beiträge) und Ausgaben (insbesondere auch für Arzt. und Apotheker- rechnungen) demjenigen Jahr zu gute beziehungsweise zur Last geschrieben werden, auf welche sle sich wirklich beziehen, und daß die Bezahlung der Rechnungen für das 67 r—□ *“