61 Tarif der Gebühren für die amtliche mikroskopische Untersuchung des Schweine- fleisches auf Trichinen. Es kann vom Trichinenschauer berechnet werden: 4Hür eine mikroskopische Untersuchung eines geschlachteten Schweines auf Trichinen inel. Ausstellung des nach §. 5 ausgustellenden Zeugnisses — M. 75 . Für die mikrodkopische untersachung einzelner Stücke Fleisch üeder Speck für das Stück — M. 25 P., sofern mehr als Si glechzeilig. zur 2 gestelt werden, für das . — M. 10 M. . Zür jeden außerhalb 4% Gemeindebezirks, in welchem der be- stellte Trichinenschauer seinen Wohnsih hat, aus Anlaß der unter àa und b gedachten Untersuchungen auszuführenden Weg, dafern und insoweit derselbe über 2 km brtätt, für jeden überschießenden Kilometer des Hin- und Rückgang . —M.01)Pf. Angefangene Kilometer werden dabei für barst hercchne. ** i 12. N sbekanach vom 16. Februar 1887, Erlaß eines ier für die Prüfung der Trichinenschauer und einer Instruktion für die amtlich bestellten Trichinenschauer betreffend. Im Anschluß an die Regierungsverordnung vom 9. Februar dieses Jahres, die zwangsweise Einführung der mikroskopischen Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen betreffend, werden nachstehend ein Reglement für die Prüfung der Trichinenschauer und eine Instruktion für die amtlich bestellten Trichinenschauer zur Nachachtung für die Be- theiligten bekannt gemacht. Greiz, om 16. Februar 1887. Fürstlich Reuß. Plauische Landesregierung. v. Geldern-Crispendorf I. V. Richter. Reglement für die Prüfung der Trichinenschauer. Nach F. 2 der Negierungsverorduung vom 9. Februar 1887, die zwangsweise 10