29 Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß Alterer Linie. 5. (Ausgegeben am 19. April 1900). 10. Höchste Verordnung vom 14. April 1906, die Fürstliche Stadtschulinspektion in Greiz betr. Im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten Heinrich XXV. Reuß Alterer Linie verordnen Wir PDeinrich der Vierzehnte von Gottes Gnaden Fürst Reuß Jüngerer Linie, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein ꝛc. ꝛc. rc. Regent des Fürstentums Reuß Alterer Linie, hiermit, was folgt: 81. Das Stadtpfarramt in Greiz führt als die der Leitung der dortigen Bürger- schule zunächst vorgesetzte Aussichtsbehörde die Bezeichnung: Fürstliche Stadtschul- inspektion. 8 2. Der Fürstlichen Stadtschulinspektion werden die in Gesetzen, Verordnungen und Bekanntmachungen bestimmten Zuständigkeiten der Lokalschulinspektion in Betreff der Bürgerschule in Greiz überwiesen mit nachstehender Anderung: s