Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß Alterer Linie. # 8. (Ausgegeben am 7. September 1909.) 12. Reglerungs-Verordnung vom 6. September 1909 zur Ausführung des Reichsgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909 (N.-G.-B. S. 499). Mit Höchster im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten erteilter Genehmigung Seiner Durchlaucht des Regenten wird zur Ausführung des Reichsgesehes gegen den unlanteren Wetlbewerb vom 7. Juni 1909 folgendes verordnet: „Höhere Verwaltungsbehörde“ im Sinne der §8§ 7 und 9 des Reichsge- sebes gegen den unlauteren Wettbewerb ist: Fürstliche Landesregierung. Greiz, den 6. September 1909. Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. v. Meding. Saupe.