Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß Alterer Linie. .1. (Ausgegeben am 20. Jannar 1910.) 1. Gesindeordnung für das Fürstentum Reuß Aelterer Linie vom 15. Jannar 1910. Im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten Beinrich XXIV. Neuß Aelterer Linie verordnen Wir Deinrich der Siebenundzwanzigste, Erbprinz Reuß Jüngerer Linie, Regent des Fürstentums Reuß Aelterer Linie, mit Zustimmung des Landtags, was folgt: I. Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen. 81. Der Gesindevertrag ist ein Dienstvertrag, durch den der eine Teil (Dienst= bote, Gesinde) zur fortlaufenden Verrichlung von häuslichen oder wirtschaftlichen vuertant. 1