139 Gesetzsammlung für das nr Fürstentum Reuß Alterer Linie. # 13. (Ausgegeben am 30. Dezember 1911.) 23. Gesetz vom 21. Dezember 1911, enthaltend Bestimmungen zur Einführung der Steuergesetze vom heutigen Tage und über staatliche Grundsteuer, über Beitragsleistung vom Domanialgrundbesitz, sowie über die Aufbringung der Kirchen= und Schulanlagen und einiger anderer öffentlicher Abgaben. Im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten Heinrich XXW. Reuß Aelterer Linie verordnen Wir Deinrich der Siebenundzwanzigste Erbprinz Reuß Jüngerer Linie, Regent des Fürstentums Reuß Aelterer Linie, mit Zustimmung des Landtags, was folgt: Artikel 1. Mit dem Inkrafttreten des Einkommensteuergesetzes und des Ve“ nögens- steuergesetzes vom heutigen Tage tritt die Grundsteuer als Staatssteucr außer Hebung. 23