Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß Älterer Linie. W 1. (Ausgegeben am 8. Februar 1912.) 1. R 3 à-.Was. 1 4 vom 4. Januar 1912, den zwischen den Staatsregierungen des Fürstentums Reuß Aelterer Linie, des Königreichs Sachsen und des Fürstentums Reuß Jüngerer Linie wegen des Baues einer Eisenbahn von Bahuhof Zeulenroda nach der Stadt Zeulenroda abgeschlossenen Staatsvertrag betreffend. Der zwischen den Staatsregierungen des Fürstentums Reuß Aelterer Linie, des Königreichs Sachsen und des Fürstentums Neus Jüngerer Linie wegen des Baues einer Eisenbahn von Bahnhof Zeulenroda nach der Stadt Zeulenroda durch die Königlich Sächsische Staatsregierung unterm 11. Juli 1911 abgeschlossenc Ver- trag wird nach allseitiger Ratifikation zur allgemeinen Nachachtung hierdurch nebst dem Schlußprotokoll bekannt gemacht. Greiz, den 4. Jannar 1912. Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. v. Meding. Saupe.