2 4 2 8) Bekanntmachung, die Abfertigungsbefugnisse des Kurfürstlich Hessischen Steueramts zu Geluhausen betr. Nachdem dem Kurfürstlich Hessischen Steueramte zu Gelnhausen die Befugniß zur unbeschränkten Ereheilung und Erledigung von Uebergangsscheinen beigelegt worden ist: so wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebrache. Gera, den 15. Oktober 1851. Fürsiich Reuß- enihes Ministerium. on Bretschneider. Semmel. 9) Verordnung, die Rekrutirung in der Pflege Saalburg betr. Da mit der rlag der Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie in ein Ge- —— — 44%% r Grund für die bisherige selbstständige Rekrueirung in der erwegeefalln ust, so bat es zu Vereinfachung des Geschäfts und nach den Gusetehen mC zweckmäßig geschienen, den nurgedachten Landeskheil den Rekru- zenssesen Schleiz und Ebersdorf in der Weise einzuverleiben, daß die Stadt Saal- burg und die Ortschaften jenseles der Saale der Fürstlichen geceusirungskommision in oe n orf, der Theil diessekts der Saale aber der Fürstlichen Rekrutirungskommise sion in Schlei] überwiesen werden, und beide genannte Behörden die militairpftichtige junge nsa *d dieser Vereheilung zur Milirairloosung in der gesetzmäßigen Weise berbeizuziehen babe In Nosiheng dieser höchsten Orts genehmigten Maßregel sind die konkurrirenden Behörden mit enrsprechender Weisung versehen werden, . werden die betreffenden Geistli- chen und Oersvorstände mie den thnen nach § 16. und 17. des Rekrutirungsmandats vom 2. Januar 1823 obliegenden Verpflichtungen von jetzt ab an die genannten Fuͤrstlichen Re- krutirungsbehoͤrden in Schleiz und in Ebersdorf hiermit verwiesen. Gera, am 18. Oktober 1851. Vurstuich Veuß Plauisches Winisterium. n Bretschnei Schlick.