344 Die in dem Gesetze, dle Elnführung eines Strasgesebuches becressend, enthaltenen kransitorlschen Bestimmungen leiden auch auf die dem gegenwärtigen Gesete unterfallenden Werbrechen und Uebertretungen Anwendung. Urkundlich haben Wil dieses Gesetz böchsteigenbändig voflzogen und mie Unserm Lan- desfürstlichen Jastegel bedrucken lassen. Schloß Schlelz, den 14. April 1852. (+½ Heinrich der 62. Jüngerer Linie Fürst Reuß. v. Bretschnelder.