Gesetzsammlung für das Fürstentum Keuß jüngerer Linie. No. 793. Inhalt: Ministerial--Bekaonntmachung zur Ausführung des Hausarbellsgesetzes. Ministerial-Bekanntmachung vom 10. Jamar 1012. Auf Grund § 26 des Hausarbeitsgesetzes vom 20. Dezember 1911 (Reichsgesetzbl. S. 976) bestimmen wir hierdurch, daß im Sinne dieses Gesetzes zu verstehen sind unter höherer Verwaltungsbehörde: das Fürstliche Ministerium, Abteilung für das Innere, Polizeibehörde: das Landratsant, in der Stadt Gera der Stadtrat, . Ortspolizeibehörde: der Ieoorim Gera, den 10. Jannar 1912. Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. v. Hinüber. Ausgegeben am 17. Januar 1912. 4