13 Werden die hiernach auszuführenden erstmaligen Prüfungen vor der Inbetriebnahme von Apparaten am Herstellungsort ausgefilhrt, so sind die darüber ausgestellten Bescheinigungen anzuerkennen, wenn dieser Ort innerhalb des Deutschen Reichs liegt und die Prilfungen von Sachverständigen ausgeführt sind, die für ihren Bezirk anerkannt sind. In solchen Fällen sind die an den Apparaten anzubringenden Metallschilder derart mit Zinntropfen an den Apparaten zu befestigen, daß die Tropfen halb auf dem Schilde und halb auf dem Apparat sich befinden. Die Zinntropfen sind abzustempeln. Der Stempel ist in den Bescheinigungen abzudrucken. Der für den Ort der Aufstellung zuständigen Behörde bleibt vorbehalten, die Apparate darauf zu prüfen, ob sie unverletzt sind. Die zuständigen Behörden sind befugt, die Prüfungen auf Gesundheits- unschädlichkeit und Betriebssicherheit der Apparate nach ihrem Ermessen von Zeit zu Zeit zu wiederholen. Die Betriebsunternehmer sind verpflichtet, die Prllfungsbescheinigungen aufzubewahren und sic den zur Aufsicht zuständigen Beamten und Sachverständigen auf Verlangen jederzeit an der Betriebsstätte vorzulegen. Vorstehende Bestimmungen finden keine Amvendung auf Siphons aus Glas. § II. Die Betriebsunternehmer haben jede Aufstellung von Apparaten und jede Ausßerbetriebsetzung der unter diese Vorschriften fallenden Anlagen der zuständigen Behörde anzuzeigen. 8 12. Die Betriebsunternehmer und, wenn die Prüfung vor der Jubetriebnahme der Apparate am Herstellungsort ausgeführt wird, die Hersteller haben nach Maßgabe der Anlage die Vorbereitungen zu den Prüfungen zu treffen und auch bei den Prllfungen die erforderliche Hilfe zu leisten. *§ 13. In den unter diese Vorschriften fallenden Anlagen zur Herstellung von kohlen- sauren Getränken ist ein deutlicher Abdruck dieser Vorschriften an gut beleuchteter Stelle aufzuhängen. §5 1. Wer als Sachverständiger für die Prüfungen auf Widerstandsfähigkeit und flir die chemischen Untersuchungen (§ 10) anzuerkennen ist, bestimmt das Fürstliche Ministerium, Abteilung für das Innere.