120 Anweisung zur Entnahme und Einsendung infektissen und verdächtigen Materlals an das bakterlologische Institut für Thüringen zu Jena. A. Allgemeine Regeln. Das bakteriologische Institut in Jena ist verpflichtet, alle bakteriologischen, serologischen und ähnlichen Untersuchungen, die ihm von Aerzten oder Behörden der Thilringischen Staaten in bezug auf menschliche Krankheiten angetragen werden, sowie ferner Wasseruntersuchungen, wenn es sich darum haudelt, das Vorhandensein von Krankheitserregern im Wasser festzustellen, und endlich Untersuchungen von tierischen Infektionskrankheiten, soweit es sich um Uebertragung auf Menschen handelt, kostenfrei auszuführen. Es wird ausdrücklich bemerkt, daß das Institut nur die vorerwähnten bakteriologischen, nicht aber die klinisch-mikroskopischen oder chemischen Untersuchungen ausführt. Für die Entnahme und Einlieferung der Proben sind von dem Institut entsprechende sterile Versandgefässe in allen Apotheken Thüringens niedergelegt, von wo sie jederzeit unentgeltlich entnommen werden kbunen; sic können auch mülndlich, schriftlich, telegraphisch oder telephonisch direkt bestellt werden. Das Untersuchungsmaterial soll nur in den dazu bestimmten Versandgefäsßen verschickt werden; die Versandgefäße sind nach der aufgedruckten Vorschrift zu füllen und zu verschließen. Jeder Arzt erhält einen Vorrat von Meldekarten, der von den Apotheken oder auf Verlangen vom Institut direkt ergänzt werden kann. Außerdem liegt jedem Gefäs eine Meldekarte bei, die, sofern eine Karte aus dem ärztlichen Vorrat benutzt worden ist, diesem wieder zugeführt werden möge. Die Karte ist vollständig und leserlich auszufüllen und von dem einsendenden Arzte leserlich zu unterschreiben. Sonstige Bemerkungen auf der Karte oder besonderem Bogen sind nur, wenn die Sendung als Doppelbrief befördert wird,