— #s * Gebührentare für die Verhandlungen in Bergamtssachen. Besichtigung, Begehbung, Grubenbefabrung und sonstige Lokal- crörterung von Seiten des Bergamtes oder des von selbigem beauftragten technischen Beamten, einschließlich der dabei enwa stanfindenden Vernehmungen und Verhandlungen . und wenn das Geschäft über eine Siunde dauert, für jede weitere angefangene Stunde überdies . .AbgabecntcsstbnctltchenGukachtenöoks technischen Bmmmt Abgabe eines mündlichen Gutachtens . . NitmdltclseVerhandlungzukwflftelltmgflmnqck Tlsatsmäcn Ausfertigung einer auf Grund vorgängiger technischer Er- örterung zu errbeilenden Be- oder Entscheidung oder sonstigen Bestimmung: a. wenn dieselbe zugleich die technische Begründung selbst- ständig embäln b. wenn dieselbe auf besonderd abgegebene cechnische Guachen sich stütz ri. Ausfertigung einer Be= oder Cuscheieung * sonsigen Be- stimmung, welche ohne vorgängige icchnische Erörterung eribeilt wird . Ausfertigung eined ESchufscheins, einschließch des Eimrags in das Schurfbuch Verleibung von Orubenfelo, einschließlich des Prototolls und des Eintragd in das Berg--, Grund= und Hppothekenbuch bièé mit 5 Maßeinheiten (die Maßeinheit zu 1000 Quadrat- lachtern oder 4000 Quadratmetern zrrrch von jeder folgenden Einleir . N III-NO bis 6 M. 3 * 40 „ 10 „