20 auf Neigungen bis einschließlich 1 60 auf den 6. Theil, und 10. 5. der ——’ erabgesehzt. werder, wenn 1. die Fahrgeschwindigkeit von 18 Kilometer pro Stunde Fahrzeit ulcht über- schritten wird, 2. die Stärke des Zuges 80 Achsen nicht übersteigt, 3. dinch geeignete Kontrol Apparate die Fahrgeschwindigkeit des Zuges genau fest- geslellt wird. Bel Benichnung der Zahl der Bremsen wird eine unbeladene Uchse gleich einer halben beladenen Achse gercchnet. 6 4 Für Bahnstrecken mit Neigungen von mehr als 1: 40 sind für das Bremsen der Züge von den Aufsichtsbehörden besondere Vorschriften zu erlassen. 8. 14. Die Thüren, welche sich an den Langseiten der Personemwagen besinden, müssen mit mindestens doppelter, nur von der Außenseite zu schließender Perschlußvorrichtung versehen werden, von denen eine aus einem Vorreiber besteht. Sämmtliche Thüren an den Per- sonenwagen dürfen nur so verschlossen werden, daß das Oeffnen derselben den im Wagen befindlichen Passagieren möglich ist. Um das Einklemmen der Finger in die Spalten der Thüren zu verhüten, sind die letzteren mit Schuyvorrichtungen zu versehen. Das Innere der Personenwagen ist während der Fahrt in der Dunkelheit und in Tunneln, zu deren Durchfahrung“ mehr als 2 Minuten gebraucht werden, angemessen zu erleuchten. 8. 15. Sämmtliche Personen., Post= und Gepäckwagen, sowie die als Schlußwagen laufen- den Güterwagen sind mit den erforderlichen Signallaternenstügen zu versehen, welche an der Hinterwand des Wagens so anzubringen sind, daß dieselben entweder zur Seite des Wagens oder über die Decke desselben hervorragen. Der Abstand der Oberkante dieser Stützen über Schienenoberkante darf im ersteren Falle böchstens 3,000 Meler, im letzteren höchstens 3,600 Mcter betragen, während die Mitte (Vertikalachse) der Stützen im ersteren Falle böchstens 1,300 Meter, im letzteren höchstens 1,200 Meter von der Mitte des Wagens entfernt sein darf. Die Laternenstützen müssen einen quadratisch konischen Querschnitt im Lichten von 0.06 Meter oberer und 0,036 Meter unterer Länge und Breite bel 0,026 Meter Höhe