149 esetzsammlung für das 28 Fürstenthum Reuß jüngerer Linic. No. 398. Ministerialverfügung vom 19. Mai 1877. Nachdem die zwischen der Staatsregierung des Fürstenthums Reuß j. L., sowie den Staatsregierungen des Großherzogthums Sachsen-Weimar und des Herzogthums Sachsen-Coburg-Gotha bezüglich der Mitbenutzung von Strafanstalten bisher bestandene Vertragsgemeinschaft durch den Hinzutritt anderer Thüringischer Staaten eine Erwei- terung erfahren und die Herstellung neuer solcher Anstalten in Angriff genommen ist, deren bestimmungsmäßige Verwendung eine demnächstige Umgestaltung der über die Vollstreckung von Freiheitsstrafen erlassenen Vorschriften nothwendig machen wird, sind in der einen dieser neuen Anstalten — in der zu Ichtershausen im Herzogthum Sachsen-Gotha — die Vaulichkeiten bereits so weit vorgeschritten, daß in Kürze ein Theil derselben zur Entlastung der überfüllten Strafanstalten in Tonna und Hassen- berg vorläufig in Gebrauch genommen werden kann. Zur Durchführung eines deshalb umter den betheiligten Staatsregierungen verabredeten Provisoriums wird daher vor- länsig Folgendes bestimmt: 1. Vom 1. Juli d. J. ab werden die gegen Personen weiblichen Geschlechis er- kannten Zuchthausstrafen nicht mehr in Tonna, sondern in dem provisorisch zum Weiberzuchthause eingerichteten ehemaligen Männergefängnisse in Hassenberg, die gegen Männer erkannten Zuchthausstrafen aber nach wie vor in Tonna vollstreckt. Auogegeben am (. Juni 1877.