170 Beilage 1. Allgemeine Verhaltungsregeln für die Heizer stationärer Dampfukessel. Ein Dampfkesselheizer muß ein nüchterner, ordentlicher, aufmerksamer Mann sein. Er muß mit seinem Geschäfte wohl vertrant sein, denn er ist für alle Schäden und alles Unheil verantwortlich, welche aus seiner Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit entstehen und welche durch Beachtung der folgenden Verhaltungsregeln hätten ver- mieden werden können. Darüber, daß er diese Verhaltungsregeln genau kenne, hat er sich dem technischen Beamten gegenüber auszuweisen. 1. Vor Beginn der Beheizung eines Dampffessels hat sich der Heizer immer zuerst davon zu überzeugen, ob sich die erforderliche Wassermenge im Kessel befindet. Ist dies nicht der Fall, so muß vor allen Dingen das fehlende Wasser mittelst der Pumpe oder in sonst geeigneter Weise eingeführt werden. Die Ertennung des richtigen Wasserstandes geschieht mittelst der an dem Kessel angebrachten Wasserstandsgläser, Probirhähne und Schwimmer. Der Heizer hak sich mit deren Einrichtung und Prüfung, wie auch mit ihrer Wiederingangsetzung nach etwa erfolgtem Unbrauchbarwerden bekannt zu machen und sich darüber dem technischen Beamten gegenüber auszuweisen. Er hat dafür zu sorgen, daß die Wasser- standsgläser immer rein und klar und frei von Verstopfungen sind und daß die Schwimmer frei spielen; Wasserstandshähne hat er oft spielen zu lassen, überhaupt alle vorhandenen Apparate zur Beobachtung des Wasserstandes ohne Ausnahme gang- fähig zu erhalten und in angemessenen Zwischenräumen zu benupen. 2. Beim Aufeuern ist die Hitze nur allmählig zu steigern und, wenn das Feuer gehörig im Gange ist, das Brennmaterial in regelmäßigen Zwischen- räumen und in möglichst gleichen Mengen auf den Rost zu bringen. Die Ein- bringung zu großer Breunstoffmengen auf einmal führt sehr leicht Beschädigungen des Kessels durch Verbrennen und durch Entstehung von Blasen herbei, namentlich an den Stellen, die unmittelbar über und hinter dem Roste liegen. Nach dem Aunfeuern hat sich der Heizer bald zu überzeugen, ob die Sicherheits- ventile in gutem Stande, namentlich ohne Ueberlastung sind und ob die Verbindung zwischen Kessel und Manometer offen ist. Mit der beginnenden Dampfentwickelung, deren Eintritt das Manometer anzeigt, hat der Heizer die Sicherheitsventile zu lüften,