Gesetzsammlun Fürsteuthum Reuß jüngerer Linie. W Landtagsabschied vom 15. Juni 1877 für den am 29. Gctober 1874 zusammengetretenen Landtag. Wir Peinrich der Vierzehnke, von Gottes Guaden Jüngerer Linie regierender Fürst. Ueuß, Graf und Herr von Plauen, Berr zu Greiz, Krannichfeld, Gera, Schleiz, und Lobenstein rc. kc. Auch während der verflossenen Landtagsperiode hat der Segen des Herrn sichtbar auf Unserm Lande geruht, es hat sich reichlicher Ernten erfreut, von größeren Unfällen und Lasten ist es verschont geblieben, im Handel und Verkehr waren im Vergleich zu den anderwärts vielfach vorgekommenen Stockungen meist befriedigende Ergebnisse. Mit um so freudigeren Gefühlen verbindet sich daher der Rückblick auf die Thätigkeit des getreuen Landtags. Unter Zustimmung desselben sind eine Reihe von geselichen Bestimmungen bereits erlassen worden, namentlich: die Ministerialverfügung vom 6. November 1874, den Spielkartenstempel betr., das Gesey vom 10. Dezember 1874, die Entrichtung von Grundsteuern in Reichswährung betr., das Gesetz vom 16. Dezember 1874, die Besoldungen der Geistlichen betr., das Gesetz vom 22. Dezember 1874, die Besoldungen der Volksschullehrer betr., Ausgegeben am 20. Juni 1877. 1