219 esetzsammlung für das Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. No. 405. Ministerialbekanntmachung vom 24. Juni 1878, Bestimmungen in Bezug auf das Eisenbahnwesen betreffend. Die auf Beschluß des Bundeeraths in Nr. 24 des Centralblattes für das Deutsche Reich publizirten, mit dem 1. Juli d. J. in Kraft tretenden Bestimmungen, das Eisenbahmwesen betreffend, nämlich 1. Normen für die Konstruktion und Ausrüstung der Eisenbahnen Deutschlands, .Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung, . Abänderungen von Bestimmungen des Bahnpolizeireglementeo für die Eisen- bahnen Deutschlands, Abänderung der Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands, Bestimmungen über die Befähigung von Bahnpolizeibeamten und Lokomotiv= ührern. werden hierdurch noch besonders zur öffentlichen Kenniniß gebracht. S — Gera, am 2.1. Juni 1878. Fürstliches Ministerium. Dr. Vollert. Dr. Winkler. Ausgegeben den 3. Juli 1678.