Gesetzsammlung für das mstuhm Reiß jiugerer Linic. No. 406. Ministerial-Bekanntmachung vom 25. Oktober 1878, zu Ausführung des & 29 des Reichs-Gesetzes vom 21. Ohtoßer 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie. Zu Ausführung des § 29 des Reichs-Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. dss. Mts. bestimmen wir hierdurch, daß unter der in diesem Geseßb vorkommenden Bezeichnung „Landespolizeibehörde“ das Fürstliche Landrathsamt des Bezirks, unter der in demselben enthaltenen Bezeichnung „Polizcibehörde“ der Gemeindevorstand zu verstehen ist. Gera, den 25. October 1878. Fürstliches Ministerium. Dr. E. v. Benlwiß. Dr. Winkler. Ausgegeben den 30. Oktober 1878.