309 Gesetzlammlung für das Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. No. 406. Ministerial-Bekanntmachung vom 26. November 1878, die KAbänderung von Impfformularien betreffend. Von dem Bundesrathe des Deutschen Reiches ist in der Sitzung vom tember dss. Is. beschlossen worden, daß 1. an Stelle der zum Reichs-Impfgesetze vom 8. April 18734 festgestellten, der zur Ausführung dieses Gesetzes erlassenen Ministerial-Bekannt- machung vom 12. April 1875 (Gesetzs. Bd. XVIII. S. 47 ff.) beige- druckten Formulare V (für die Impflisten) und VI (für die Ueber- sichten über das Ergebniß der Impfung) künftig die nachstehend abgedruckten Formularien V bis IX anzuwenden sind, . in den zu gedachtem Gesetze festgestellten Formularien I und II zu den Impfscheinen für Wiederimpfung (von grüner Farbe) in der dritten Zeile des Textes statt des Wortes „geimpft“ zu sepen sei „wiedergeimpft.“ Zur Nachachtung für die betheiligten Behörden und Impfärzte wird dies hier- durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera, am 26. November 1878. 5. Sep- 1 Fürstliches Ministerium. Dr. E. v. Beulwiß. Dr. Winkler. Ausgegeben den 4. Dezember 18678.