Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß jüngerer Linie. N. 853. Inhalt: Geseb, berreisend die Erhebung eines Zuschlages zur Einlommensteuer. Gesetz vom 4. April 1916, betreffend die Erhebung eines Zuschlages zur Einkommenstener. ir Heimich der Biebenundwamjigse von Goltes Gnaden jüngerer Sinie regierender Fürll Meuß, Graf und Herr von Mauen, Perr zu Greiz, Aranichseld, Gera, Schleiz und Kobenllein etr. ric. verordnen hiermit unter Zustimmung des Landtages, was folgt: 81. Für die Zeit vom 1. April 1916 bis 31. März 1917 wird von den Einkommensteuerpflichtigen mit einem Einkommen von mehr als 3000 ein Steuerzuschlag erhoben. Dieser beträgt in den Stenerstufen 3000 4 von mehr als bis 6000 Kf. 5 Prozent, 7. 7. 7. 6000 „ „ 12000 »..... 10 » «»«12000»»25000,,·.... 15 „ „ „ „ 25000 „ „ 40005 20 „ „ „ „ 40000 „ „ 60000)0 25 » 60 000 30 der zu entrichtenden Steuer. Ausgegeben am 12. April 191c. 3