— * 98 Amnestic. Der Vollzugsausschuß des Arbeirer= und Soldatenrats in ReußL. hat beschlossen: alle zur Zuständigkeit der Justiz= und Vervaltungsbehörden in Reuß j. L. gehörigen Untersuchungen wegen solcher Straftaten niederzuschlagen, die mit keiner schwereren Strafe bedroht sind als mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahre oder mit Geld- strafe, allein oder neben Haft oder in Verbindung miteinander oder mit Nebenstrafen, alle von Justiz= und Verwaltungsbehörden in Reuß j. L. erkannten und noch nicht vollstreckten Strafen nebst den rlickständigen Kosten zu erlassen, sofern die Strafe höchstens in Gefängnis bis zu drei Monaten, Festungshaft bis zu drei Monaten, Haft, Geldstrafe bis zu 9000 Mark oder in Verweis, allein oder in Verbindung miteinander oder mit Nebenstrafen, besteht. Ausgenommen von der Amnestie unter 1 und 2 sind die Straffälle des Wuchers, der Preistreiberel und des gewerbsmäßigen Schleichhandels. Die zur Ausführung der Amnestie erforderlichen Maßnahmen trifft das Ministerium. Gera, den 14. November 1918. Der Vollzugsausschuh des Arbeiter- und Solbatenrats für Reuß j. L. Drechsler. Beyer. Fü#r das Ministerium. Frhr. von Brandenstein.