55 Gesetzlammlung Reuß jüngerer Linie. Nr. 908. Inhalt: Notgeset, die Abänderung des & 18 den Einkommenstenernejeve vom 15. Juli 1000 betresiend. Notgesetz vom 8. März 1919, die Abänderung des 8 48 des Einkommenstenergesetzes vom 15. Juli 1909 betreffend. 1. In § 48 des Einkommensteuergesetzes vom 15. Juli 1900 ist hinter dem ersten Satze einzuschalten: Diese Befugnisse werden in der Stadt Groß-Gera hinsichtlich der zur Abteilung I zu veranlagenden Steuerpflichtigen dem Stadt- rate übertragen; die Stadt Gera erhält hierfür eine jährliche Ver- gütung von 6000 (sechstausend) Mark aus der Staatskasse. 2 Im zweiten Satze desselben Paragraphen ist hinter den Worten: „Dem Steueramte“ einzuschalten: „bezw. dem Stadtrate zu Gera“. 3. Dieses Notgesetz tritt sofort in Kraft. Gera, den 8. März 1919. Der Bollzugsausschuß des Arbeiter- und Soldatenrates. Drecheler. Beyer. Das Ministerium. Frhr. von Brandenstein. Ausgegeben am 12. März 1919. 5