175 B. Zeugnis der Befähigung zur endgültigen Anstellung als Lehrer an Volksschulen. Dem Lehrer , geboren am in „ Religion, gegenwärtig Lehrer in , wird hierdurch bescheinigt, daß er die mit ihm am von dem zusländigen Prüfungsausschuß vorgenommene Prüsfung seiner Schularbeit und Weiterbildung bestanden hat. „den Der staatliche Prüfungsausschuß. Siegel. Unterschriften. Auf Grund des vorstehenden Zeugnisses wird dem Lehrer in die Befähigung zur endgültigen Austellung als Lehrer im Volksschuldienste hiermil zuerkannt. Gera, den Landesregierung der beiden Freistaaten Neuß.