227 Artikel II. Gegenwärtiges Gesetz tritt mit dem 1. Jannar 1900 in Kraft. Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und Beidruckung Unseres Fürstlichen Insiegels. Schloß Ebersdorf, den 11. August 1899. Im Namen Seiner Durchlaucht des Fürsten: u. S.) Heinrich XX VII., Erbprinz. Engelhardt. v. Hinüber. K. Graesel.