187 Gesetzsammlung für das Fürstenthum RNeuß jüngerer Linie. No. 594. Inhalt: Ministerial. Mielpumn Ergänzung der Vorschriften über die Abgabe slark wirlender Arzneimittel pp. betressend. Ministerial-Bekanntmachung. In Anbetracht der Gefährlichkeit des neuerdings als Ersatzmittel für Morphium häufiger in Gebrauch kommenden lleroin wird hiermit bestimunt, daß in den durch unsere Bekanntmachung vom 1. Juli 1896 (Gesetz-Sammlung Bd. XXII S. 53) veröffentlichten Vorschriften über die Abgabe stark wirkender Arzneimittel 2c. folgende Einschiebungen vorzunehmen sind: 1) Zn dem Verzrichnisse hinter Ilerba llbosthramit lereinum ot eiues snlin — lleroin und dessen Salze .. 0,()t.s');:«. 2) Im § 4 Abf. . hinter Morphin: „Heroin--. 3) JIm § ] Abs. 2 hinter a) Norphin in der ersten Zeile: TAleroin- und mit der Ver- änderung des jetzigen Textes „oder dessen“ in „oder deren“, und b) hinter „an Morphin oder dessen Salzen 0,03 k“ „an Ileroin oder dessen Salzen .... ...u,()15·,;«. Gc1-a,dcnt:i.Dcchnbc1-1890· Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. Engelhardt. c. Ausgegeben am 20. Dezember 1899. 71.