18 Die jährlichen Beträge der Reallasten mogen mit Zisfern geschrieben werden. 8. In der Ill, Rubrik ist 1) wenn das Datum der Hypotbekenbestellung auf mehrere, durch vorgesetzte Buchstaben von einander getrennte Forderungen sich bezieht (§. 71 d. A. V.), sowohl dieses Datum am Anfange des Eintrags, als das Allegat der Ur. kunden am Schlusse desselben auf eine besondere Zeile zu setzen, die einzelnen Forderungen selbst aber sind um so viel, als der vorzusetzende kleine lateinische Buchstabe beträgt, einzurücken. Der erfolgte Widerspruch gegen einen Einrag (6 101 d. A. V.) und das Citat der Akten, worin sich dieser befinder, ist auf eine besondere Zeile und zwar etwas eingerückt zu schreiben, damit dieser Theil des Eintrags sich von dem Gegenstande selbst, velchem widersprochen ist, unterscheide und besser in die Augen falle. Die bei einer Forderung enva vorkommenden und zum Eintrage gelangenden Rebenbedingungen, z. B. „daß ein Grundstück ohne Vorwissen des Dar- leihers nicht veräußert oder weiter vepfändet, werden darf“ (F. 64 d. A. V.) tind ebenfalls von dem Haupteintrage dadurch abzuscheiden, daß sie auf einer neuen Zeile, ein wenig eingerückl, eingetragen werden. * — Geldsummen sind im Contexte der Einträge in der IlI. Rubrik (einschliehlich der in den 14 Thalerfuß umzurechnenden Beträge) nicht mit Ziffern, sondern mlt Buchstaben (5. 166 d. g. G.), in der dafür besimmmten Nebenspalte jedoch (6. 51 a d. A. P.) mit Ziffern zu schreiben. Bei Forderungen, die nicht in baarem Gelde bestehen, wie Naiuralauszüge, m- Fleichen bel allen auf eine bereils eingetragene Forderung sich beziehenden Ein- trägen, wird diese für die Geldsummen bestimmte Nebenspalte mit horizontalen Srichen ausgefüllt (6. 65 d. A. V.) Dergleichen horigontale Striche in der Zahlenspalte ünd auch dann anzubringen, wenn jährliche, nicht kapitalisirte Leist- ungen in baarem Gelde, z. B. Leibrenten eingetragen werden. Wenn eine Hauptsumme in einzelnen Belrägen Mehreren angewiesen unt, so ist zwelerlei zu bemerken. Es können nämlich im Eintrage selbst, besonders bei Umrechnungen in den 14 Thalerfuß, die Tbeilsummen mit Ziffern eingetragen werden, sobald nur die Hauptsumme mit Buchstaben geschrieben ist; serner ist in der Zlfferspalte nicht die Hauptsumme, sondern es sind nur die Theilsummen zu wiederholen. i. Der Raum zu den Linien der Zahlenspalte in der III. Rubrik ist von der miu- len breitesten Spalte zu entnehmen . 51 a d. A. V.) und mit Thlr., Sgr. M. zu überschreiben.