46 haltenen Vorschristen, sowie die denselben belgefuͤgten, auf jeder Seite mit dem Stempel der Koͤniglichen Normal--Alchungs-Kommission versehenen sogenannten Brixschen Reducti- ons-Tabellen als maßgebend und fürerst allein zulässig ein. 8. 3. Namentlich auch rücksichtlich der Bereithaltung des Aich-Scheines sind die Bestimm. ungen im §. 5 der angezogenen Königlich Preußischen Verordnung maßgebend. Gera, am 10. December 1862. Fürstliches Ministerium. rbon. Münch. Anweisung zmum Gebrauche der Alkoholometer und der zugebörigen Reduktions Tabellen. Nachdem ich auf Grund der Vorschrift im §. 2 des Geseßes, betreffend die Ver- bindlichkeit zur Anwendung gestmpelter Alkoholometer, vom 24. April 1860 (Gesep- Sammlung S. 381) durch die Cirkular-Verfügung vom heutigen Tage festgesetzt habe, daß zur Bestimmung der wahren Spiritus-Stärke aus den scheinbaren Spiritus-Stärken nur die auf jeder Seite mit dem Stempel der Königlichen Normal-Aichungs-Kommission versehenen sogenannten Brixschen Tabellen Gültigkeit haben sollen, bestimme ich, der Ein- Jangs gedachten Vorschrift gemäß, über das Verfahren beil Anwendung der Alkoholometer und der zugehörigen Reductions-Tabellen, was folgt: 8. 1. Bei der Handhabung des Alkoholometers ist zu beachten, daß der Punkt, bis zu welchem die Spindel des Insirumentes in den zu prüfenden Weingeist eintaucht, jedesmal unter der Oberfliche des letzteren abgelesen werde. Denn auf der Oberfläche bildet sich um die Spindel, vermögk der Anziehungskraft der lepteren gegen die umgebende Flüsügkeit siets eine wulsiartige Erhöhung, welche auf das Ergebniß der Prüfung keinen Einfluß ausüben darkf. Die auf diese Weise abgelesene Zahl von Graden zeigt die scheinbare Splrims-= Stärke an. 8. 2. Gleichzeitig mit der scheinbaren Spirihus-Staͤrle wird die Temperatur der zu prüfenden Flüssigkeit durch den Thermometer festgestellt. Wird zu diesem Iweck ein, mit dem Alkoholometer nicht verbundener Thermometer benupt, so muß der Temperakur-Grad festgestellt sein, bevor der Alkoholometer aus der Füssigkelt entfernt sst.