299 Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie. No. 233. 1) Gewerbeordnung für das Fürstenthum Reuß 1. 2. Wir Heinrich der Sieben und Sechzigste von Gottes Gnaden Jün- gerer Linie regierender Fürst Reuß, Stammes Aeltester, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lo- benstein 2c. 14c. haben zur Jörderung der Gewerbe unter Beirath und Zustimmung des Landtags die nachstehende Gewerbeordnung zu erlassen beschlossen und verordnen deshalb, wie solgt: 8. 1. Umfang des Gesetzes. Dleses Geset leldet Anwendung auf alle gewerbemählg betrlebene Beschäftlgungen mili folgenden Ansnahmen: Ackerbau, Viehzucht, Forslwirthschaft, Gartenbau, Weinbau und die mit de- ren Bektriebe verbundenen, im Wesentlichen auf Verarbeitung selbst er- zeugten Noh. Materials beschränkten Nebengewerbe; die zu einzelnen sol- chen Nebengewerben nach älteren Bestimmungen erforderliche Konzession kommt in Wegfall: Bergbau, sowohl der NRegal.Bergbau, sammt den bergrechklich damit verbun- denen Anstalten, als der Bergbau auf dem Regal nicht unterworsene Fossilien; dle advokatorische und Notariats. Praxlo; Ausgegeben den 22. Aprll 1863. 43